Flugausbildung

FlyUp unterhält eine Flugschule, in welcher Aus-, Fort- und Weiterbildungen nach europäischen Luftfahrtstandards durchgeführt werden. Ein Großteil der Fluglehrer verfügt über umfassende Erfahrungen im Berufs- und Linienverkehr, sowie über langjährige Erfahrungen im Bereich Ausbildung von Piloten.

Wir bieten derzeit Ausbildungen zur Erlangung der Privatpilotenlizenz (PPL), zur Erlangung der Pilotenlizenz für Leichtflugzeuge (LAPL), sowie zur Erlangung der Berechtigung für Nachtflüge (NIT) an. Weiter können Aus- und Weiterbildungen zur Erlangung, Verlängerung und Erneuerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbenantriebe (SEP) absolviert werden. Alle Ausbildungen erfolgen gemäß EASA Teil FCL (VO EU 1178/2011).

Nachstehend ein paar Eckdaten bezüglich des Erwerbs der Privatpilotenlizenz, welche unweigerlich die Basis für jede weitere Pilotentätigkeit und -laufbahn darstellt.

 

„Eine fundierte Privatpilotenausbildung ist das notwendige Fundament für spätere Erfolge!“
Medical (Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis)
Eine spezielle medizinische Tauglichkeitsuntersuchung gemäß europäischen Luftfahrtrichtlinien (EU (VO) 1178/2011, Teil MED) bei einem speziell zugelassenen Fliegerarzt ist erforderlich. Auch in Tirol gibt es einige Fliegeräzrte die diese Untersuchung durchführen könne. Informationen dazu können wir Dir geben! Bereits vor Beginn der Ausbildung sollte ein solches „Tauglichskeitszeugnis“ (engl. Medical) vorliegen. Für Privatpiloten reicht die Tauglichkeit der Klasse 2 aus, Berufs- bzw. Linienpiloten oder solche, die das später werden wollen, müssen die Tauglichkeitsklasse 1 nachweisen. Bezüglich Klasse 2 – hier reicht ein „normaler“ Gesundheitszustand aus. Herz- Kreislauferkrankungen, Lungenschäden und nicht korrigierbare Fehlsichtigkeit können eine Tauglichkeit jedoch verhindern. Verbindliche Auskunft kann hier aber nur ein Fliegerarzt geben.

 

Alter
Beim ersten Alleinflug während der Ausbildung muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für Ausstellung des PPL(A) muss das 17. Lebensjahr vollendet sein. Übersetzt bedeutet dies, dass bereits vor dem 16. Lebensjahr mit der Ausbildung begonnen werden kann!

 

Vereinsmitgliedschaft bei FLY.UP – Nein!
Für die Ausbildung ist keine Vereinsmitgliedschaft nötig. FlyUp ist kein Verein, wir sind eine gewöhnliche Firma, Vereins- und Mitgliedsgebühren sind daher nicht zu entrichten.

 

Ausbildung zum Privatpiloten
Die Privatpilotenausbildung besteht aus einer theoretischen und praktischen Schulung, wobei alle Inhalte didaktisch sinnvoll aufeinander abgestimmt sind um ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Die theoretische Schulung in den Fächern Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Meteorologie, Navigation, Menschliches Leistungsvermögen, Betriebliche Verfahren, Luftrecht, Flugplanung und -leistung, Funksprechverfahren und Aerodynamik und umfasst insgesamt 108 Stunden. Der Theoriekurs ist auf mehrere Tage aufgeteilt, wobei die Details (Wochenendkurse, Abendkurse, …) individuell geklärt und möglichst an die Bedürfnisse angepasst werden. Der gesamte Theorieunterricht ist in einigen Wochen erledigt. Am Ende findet eine schriftliche Prüfung vor der Luftfahrtbehörde (Austro Control GmbH) statt.

Die praktische Ausbildung umfasst 45 Flugstunden (ausdrücklich – das stellt ein Mindesterfordernis dar und ist keine Garantie, dass „jeder“ nach 45 Stunden die Ausbildung abschließt). Im Laufe der Jahre haben sich im Durchschnitt in etwa 150 – 180 Landungen (Mittelwert) als „Normalwert“ herauskristallisiert. Dauer und tatsächlicher Umfang der Ausbildung hängen natürlich vom Wetter und der verfügbaren Zeit des Lehrers und des Schülers ab. Eine Flugstunde erfordert eine Vor- und eine Nachbesprechung, weiter sind Planungs- und Dokumentationsmaßnahmen notwendig.

Achtung: Segelflieger oder Inhaber einer Hubschrauberpilotenlizenz wird ein Teil der bereits vorhandenen Kenntnisse angerechnet. Details dazu müssen individuell aufgrund der jeweiligen Vorerfahrungen beurteilt werden.

In der praktischen Ausbildung sind mindestens 25 Stunden mit Lehrer, sowie mindestens 10 Stunden im Alleinflug (davon 5 Stunden im Überlandflug inkl. Dreiecks-Flug) zu absolvieren.

Das Ende der gesamten Ausbildung stellt die praktische Prüfung, durchgeführt durch einen behördlichen Flugprüfer (Flight Examiner), dar.

 

Flugfunk-Ausbildung
Damit am Sprechfunk-Verkehr teilnehmen darf, muss man über ein Funksprechzeugnis für die Luftfahrt verfügen. Die Flugfunk-Ausbildung ist für die Ausbildung und die Ablegung der PPL(A)-Prüfung Voraussetzung. Bis zum ersten Alleinflug muss das Sprechfunkzeugnis vorliegen.
Übrigens: Die Fliegersprache ist Englisch. Dabei reichen durchaus Kenntnisse auf Hauptschul- Niveau aus. Wer sich aber auf Flüge im Inland beschränkt, kann auch ganz ohne Englisch auskommen!

 

Verlängerung der Berechtigung

Die Ausbildung zur Erlangung der Privatpilotenlizenz erfolgt in Anlehnung an europäische Luftfahrtstandards. Im Rahmen der Lizenz wird die Klassen-Berechtigung für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerken (SEP) erworben. Die Privatpilotenlizenz hat keinen Ablauf und gilt nach Ausstellung unbegrenzt. Die Klassenberechtigung (Class-Rating) SEP gilt jeweils für 24 Monate und entsprechend verlängert werden, da nur bei Vorhandensein einer derartigen Klassenberechtigung geflogen werden darf.

Um die Klassenberechtigung SEP(A)land zu verlängern müssen in den letzten 12 Monaten vor Ablauf 12 Flugstunden als Pilot, davon 6 Stunden als verantwortlicher Pilot inkl. 12 Starts und Landungen nachgewiesen werden. Die Verlängerung kann ein Fluglehrer im Rahmen eines Übungsfluges oder ein Flugprüfer durchführen.

Läuft die Klassenberechtigung aus oder erfüllt man die Stundenanforderung nicht, muss eine Prüfung von einem Flugprüfer durchgeführt werden.

FlyUp verfügt über ausreichend Fluglehrer, zudem sind auch einige Flugprüfer in unserer Flugschule tätig.

Weiter muss das medizinische Tauglichkeitszeugnis regelmäßig gültig sein. Mit zunehmenden Alter werden die Abstände zwischen den periodischen Untersuchungen kürzer.

 

NIT (Nachtflugberechtigung) – Berechtigung als Zusatzausbildung:

Um diese zu erwerben sind mindestens 5 Flugstunden auf  Flugzeugen bei Nacht durchzuführen, davon 3 Stunden mit Lehrerberechtigtem inkl. Überlandflug, sowie 5 Starts und 5 Landungen bei Nacht im Alleinflug durchzuführen. Die Theorieausbildung ist parallel zu absolvieren.

Wichtig: Es gibt keine Verlängerungsbedingungen für die Nachtflugberechtigung! Die NIT-Berechtigung bleibt immer erhalten. Einzig ist die fortlaufende Flugerfahrung (1 Start, 1 Anflug und eine Landung in den letzten 90 Tagen bei Nacht – gem FCL.060) zu beachten.

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